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   VGH Baden-Württemberg, 05.10.1995 - 12 S 3292/94   

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https://dejure.org/1995,11749
VGH Baden-Württemberg, 05.10.1995 - 12 S 3292/94 (https://dejure.org/1995,11749)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.10.1995 - 12 S 3292/94 (https://dejure.org/1995,11749)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Oktober 1995 - 12 S 3292/94 (https://dejure.org/1995,11749)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Verbot des Inverkehrbringens nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel - Ermächtigungsgrundlage - Zuständigkeit; Abgrenzung von Pflanzenschutzmitteln bzw Pflanzenstärkungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.1992 - 10 S 1105/92

    Abgrenzung zwischen Pflanzenschutzmittel und Düngemittel; Verbot des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.1995 - 12 S 3292/94
    Mangels spezialgesetzlicher Ermächtigung ist das Polizeigesetz Ermächtigungsgrundlage für ein Verbot des Inverkehrbringens nicht zugelassener Pflanzenschutzmittel bzw nicht angemeldeter Pflanzenstärkungsmittel (im Anschluß an VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 27.8.1992 - 10 S 1105/92 -).

    Mittlerweile hatte die Klägerin bei den betroffenen Produkten die Beschreibung auf den Packungen und Werbematerialien als Reaktion auf einen zuvor ergangenen Beschluß des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Aussetzungsverfahren (Beschluß vom 27.08.1992 - 10 S 1105/92 -) modifiziert und dabei die im wesentlichen textlich unverändert gebliebenen Hinweise auf Pflanzenschutz- und Stärkungswirkungen als "nebenbei" und "interessante Nebeneffekte" bezeichnet.

    Bei dieser offenkundigen lückenhaften Regelung spricht vielmehr alles dafür, daß der Rückgriff auf die polizeiliche Generalklausel zum Erlaß "pflichtenkonkretisierender Verfügungen" gerade nicht ausgeschlossen werden sollte (vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 27.8.1992 - 10 S 1105/92 -).

    Bei dieser Erkenntnis knüpft der Senat zunächst an das rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 11.4.1994 - 1 K 615/92 - an, das seinerseits auf die Beschwerdeentscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 28.8.1992 - 10 S 1105/92 - BWVPr 1992, 278) Bezug nimmt.

    Die Höhe des Zwangsgeldes ist in Anbetracht der erheblichen wirtschaftlichen Bedeutung des Vertriebsverbots (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 27.08.1992, a.a.O.), worauf auch die Klägerin in der mündlichen Verhandlung nochmals hingewiesen hat, nicht zu beanstanden.

  • BVerwG, 16.02.1971 - I C 25.66

    Apothekenpflichtiges Arzneimittel - Freiverkäuflichkeit - Rechtslage -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.1995 - 12 S 3292/94
    Diesem subjektiven Willen des Herstellers, der pflanzenschützenden bzw. pflanzenstärkenden Wirkung nur noch eine untergeordnete Rolle beizumessen, kommt keine entscheidende Bedeutung zu, ansonsten wäre die Einordnung letztlich der Willkür des Herstellers oder des Vertriebsunternehmers überlassen, was in diesem Fall besonders plastisch zutage tritt, aber mit den Schutzzwecken des Pflanzenschutzgesetzes unvereinbar wäre (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 16.2.1971, BVerwGE 37, 209).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 9 S 961/90

    Untersagungsverfügung wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde, hier:

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.1995 - 12 S 3292/94
    Die Frage, nach welchen Vorschriften sich die Zuständigkeit einer Behörde richtet, wenn zwar dem speziellen Gesetz (hier dem Pflanzenschutzgesetz) die der angefochtenen Verfügung zugrundeliegenden materiellen Gebots- oder Verbotsnormen entstammen, mangels spezialgesetzlicher Ermächtigungsgrundlage aber als Eingriffsgrundlage auf die Normen der Generalklausel des allgemeinen Polizeirechts (§§ 1, 3 PolG) zurückgegriffen werden muß, ist bislang in der Rechtsprechung, soweit ersichtlich, nicht ausdrücklich aufgeworfen und geklärt worden (vgl. hierzu jeweils ohne Begründung, einerseits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.7.1991 - 9 S 961/90 - Urteil vom 1.9.1991, Gewerbearchiv 1990, 403, die von einer Zuständigkeit nach dem Polizeigesetz ausgehen, wenn die Ermächtigungsgrundlage dem Polizeigesetz entnommen ist und andererseits VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 19.4.1982, VBlBW 1982, 405, das der "Gaststättenbehörde" ein Eingreifen nach dem Polizeigesetz gestattet).
  • OLG Oldenburg, 25.04.2017 - 2 Ss OWi 70/17

    Definition des Pflanzenschutzmittels im Sinne des PflSchG

    Anhand des dadurch entstehenden Erscheinungsbildes begründe das Produkt Erwartungen und Vorstellungen über seine Zweckbestimmung oder es knüpfe an eine schon bestehende Auffassung der Verbraucherkreise über den Zweck vergleichbarer Produkte und ihrer Anwendung an (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Februar 1971 - I C 25.66 - juris Rn.61; Beschluss vom 12. September 1996 - 3 B 43/96 - juris Rn.5; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 05. Oktober 1995 - 12 S 3292/94 - , juris; BGH, Urteil vom 29. Januar 1957 - I ZR 53/55 -, juris Rn.23).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2014 - 1 S 1010/13

    Zur sachlichen Zuständigkeit für eine Anordnung gegenüber einem

    Zweck des § 44 Abs. 1 StVO ist mithin, dass im Anwendungsbereich der Straßenverkehrsordnung nur die Straßenverkehrsbehörden tätig werden dürfen, auch wenn im Einzelfall ein Rückgriff auf die polizeiliche Generalklausel notwendig ist (ebenso Laub, SVR 2006, 281 , zum Verhältnis von Straßenverkehrsrecht und allgemeinem Polizeirecht; ähnlich: VGH Bad.-Würt., Urt. v. 05.10.1995 - 12 S 3292/94 - juris Rn. 26, zum Verhältnis von Pflanzenschutzrecht und allgemeinem Polizeirecht; Mußmann, a.a.O. und in: GewArch 1986, 126 , zum Verhältnis von allgemeinem und besonderem Polizeirecht).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05

    Tierschutz; Schafbestand; Auflösung; Ersatzvornahme; Wegnahme; unmittelbare

    Ob das Landratsamt, das gem. § 1 Nr. 3 der Verordnung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum über Zuständigkeiten nach dem Tierschutz-recht vom 29.04.2002 - TierSchZuVO - (GBl. S. 199) als untere Verwaltungsbehörde mit den Aufgaben nach § 16a TierSchG betraut ist, im Interesse der Effektivität der Gefahrenabwehr auf Ermächtigungsgrundlagen des allgemeinen Polizeirechts zugreifen darf oder ob es, soweit hierfür noch ein Anwendungsbereich besteht, bei der grundsätzlichen Zuständigkeit der Ortspolizeibehörde (§ 61 Abs. 1 Nr. 4, § 62 Abs. 4, § 66 Abs. 2 PolG) verbleibt (vgl. nur beispielhaft zur Rechtslage nach dem TierSchG a.F. Urteil des erkennenden Senats vom 20.10.1986 - 1 S 2945/85 -, BWVPr 1987, 112 ; zum Naturschutzrecht Beschluss des erkennenden Senats vom 27.03.1980 - 1 S 422/80 -, NuR 1984, 25; siehe auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.10.1995 - 12 S 3292/94 sowie Kunze, VBlBW 1995, 81 ), bedarf hier, da nicht entscheidungserheblich, keiner Klärung.  .
  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2003 - 4 S 1095/02

    Freier Warenverkehr - erneute Zulassung eines bereits in anderem EG-Land

    Auf das für die Abgrenzung von Pflanzenschutzmitteln und Düngemitteln entwickelte Kriterium der überwiegenden Zweckbestimmung (vgl. hierzu im Einzelnen BVerwG, Beschluss vom 12.09.1996, NVwZ-RR 1997, 215; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 05.10.1995 - 12 S 3292/94 - OVG Münster, Urteil vom 18.08.2000, AgrarR 2001, 292; BayObLG, Beschluss vom 19.07.1996, NuR 1997, 50) dürfte es daher vorliegend nicht ankommen.
  • VG Berlin, 16.07.2015 - 4 L 167.15

    Vertrieb von Buttersäure zur Maulwurfbekämpfung bleibt vorerst verboten

    Dass Buttersäure jedenfalls auch bestimmungsgemäß für diese Zwecke eingesetzt werden kann, genügt für die Anwendbarkeit der Biozid-Verordnung, ohne dass es auf ein Überwiegen dieses Verwendungszwecks ankommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Oktober 1995 - 12 S 3292/94 -, Rn. 31 ff., juris).
  • OLG Celle, 24.05.2017 - 13 U 207/16

    Ansprüche wegen des Inverkehrbringens eines Pflanzenschutzmittels

    Vielmehr lasse die Regelungsstruktur erkennen, dass auch eine geringe Pflanzenschutzwirkung ein Produkt dem Pflanzenschutzmittel zuordne (vom 5. Oktober 1995 - 12 S 3292/94, juris Rn. 31).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2000 - 21 A 1491/98

    Zulassungsverfahren nach dem Pflanzenschutzgesetz; Bußgeldverfahren wegen

    VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 27. August 1992 - 10 S 1105/92 -, a.a.O. und Urteil vom 5. Oktober 1995 - 12 S 3292/94 - juris MWRE100519600, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 12. September 1996 - 3 B 43/96 -, a.a.O.; BayObLG, Beschluss vom 19. Juli 1996 - 3 ObOWi 75/96 -, a.a.O. ; ferner: Heinen in: Das deutsche Bundesrecht, IV D 15, Erläuterungen zu § 1 DüMG.
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